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JEDERMANNSRECHTE IN FINNLAND |
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Das traditionelle finnische Rechtskonzept des Jedermannsrechts erlaubt jedem Bürger freien Zugang zu Land- und Wasserwegen, sowie das Sammeln von Beeren oder Pilze, unabhängig davon wem das Land gehört. Generell gilt dieses Recht auch für Bürger anderer Länder. Davon ausgenommen sind bestimmte lokale Rechte bezüglich Bootsverkehr, Fischerei und Jagd.
Jedermannsrecht bedeutet, dass der Zugang zu Grundstücken kostenlos ist und nicht die Erlaubnis des Grundbesitzers erfordert. Diejenigen, die sich auf dieses Recht berufen sind dennoch angehalten keine Schäden zu hinterlassen oder Störungen zu verursachen. Jedermannsrecht besteht aus einer Sammlung allgemein akzeptierter Traditionen sowie dazugehöriger Gesetzen und Richtlinien.
Innerhalb der EU ist solches Recht am weitesten in den Nordischen Ländern verbreitet. Dort ist das Recht umherzuziehen und Beeren und Pilze zu sammeln ein wichtiger Teil der Kultur. In anderen Ländern variieren solche Rechte sehr stark und sind üblicherweise eingeschränkter. Zum Teil liegt das an der größeren Bevölkerungsdichte und geringeren Bewaldung dieser Länder, zum Teil aber auch an anderen Traditionen bezüglich Landbesitz.
Jedermannsrechte in Kürze
Man darf
- frei über Land wandern, skilaufen oder radfahren, ausgenommen in Gärten, unmittelbarer Nähe von Behausungen oder Plantagen und Feldern, die leicht zerstört werden könnten
- wilde Beeren, Blumen oder Pilze sammeln, solange diese nicht unter Naturschutz stehen
- angeln
- innerhalb gewisser Einschränkungen auf Wasserwegen rudern, segeln oder Motorboot fahren; in inländischen Gewässern schwimmen oder sich waschen
- auf gefrorenen Gewässern wandern, skilaufen und fischen
Man darf nicht
- andere Menschen stören oder Eigentum beschädigen
- brütende Vögel, deren Nester oder Küken stören
- Rentiere oder Wildtiere stören
- lebende Bäume fällen oder beschädigen oder Holz, Moos und Flechten auf fremder Leute Anwesen sammeln
- auf fremder Leute Anwesen Feuer anzünden, es sei denn im Notfall
- die Privatsphäre anderer stören, indem man beispielsweise zu nahe an deren Häusern zeltet oder zu laut ist
- Müll hinterlassen
- mit motorisierte Fahrzeuge ohne Erlaubnis des Grundbesitzers abseits der Strassen fahren
- Fischen oder Jagen ohne Genehmigung
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