Boote
 
Preisliste
 
Bestellformular
 
Mietbedingungen
 
Marina
 
Routen
 
Saimaa-Führer
 
Jedermannsrechte
 
Reisen nach Finnland
 
Fotos
 
Links
 
 
Hauptseite

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN



In diesen Bedingungen wird der Bootsvermieter kurz mit Vermieter und der Bootsmieter / die Bootsmieterin kurz mit Mieter bezeichnet.

1. BENUTZUNG DES BOOTES
a) Der Mieter ist dazu verpflichtet, für das Boot ebenso gut zu sorgen, wie ein umsichtiger Bootsbesitzer für sein eigenes Boot sorgen würde, und beim Betrieb des Bootes eine besondere Sorgfalt und Vorsicht walten zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich hiermit, beim Führen des Bootes die Reglements zu berücksichtigen, die gemäß dem Seegesetz dem Kapitän eines Schiffes auferlegt werden, sowie die sonstigen geltenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten.

b) Der Mieter verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Führer des Bootes ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Navigation und Handhabung des zu mietenden Bootes in dem zu befahrenden Navigationsbereich besitzt. Sprachkenntnisse in Englisch oder Deutsch ist erforderlich.

c) Wird das Boot unbeaufsichtigt gelassen, so ist es sachgemäß zu verriegeln.

d) Das Boot wird dem Kunden mit sämtlichen in der Inventarliste verzeichneten Ausrüstungen und mit vollem Treibstofftank übergeben. Bei der Übergabe des Bootes durch den Vermieter an den Mieter sollten beide Parteien den Zustand des Bootes überprüfen, um Streitigkeiten betreffend den Zeitpunkt der Entstehung eventueller Schäden vorzubeugen. Falls der Mieter es versäumt, den Bootszustand zu überprüfen oder nach erfolgter Überprüfung den Vermieter über einen festgestellten Schaden in Kenntnis zu setzen, wird angenommen, dass der Schaden während der Mietszeit entstanden ist.

2. HAFTUNG FÜR DAS BOOT UND DESSEN AUSRÜSTUNGEN WÄHREND DER MIETZEIT
2.1 Basis-Selbstbeteiligung des Mieters
Der Mieter ist bis zu der im Vertrag verzeichneten oberen Grenze der Selbstbeteiligung dazu verpflichtet,
a) an dem Boot und seinen Ausrüstungen während der Mietzeit entstandene Schäden zu ersetzen,
b) während der Mietzeit verlorengegangene Teile und Ausrüstungen des Bootes zu ersetzen.

2.2. Haftung des Mieters für sämtliche Schäden
Falls die dem Boot oder dem Vermieter verursachten Schäden vom Mieter absichtlich verursacht wurden oder die Folge davon sind, dass der Mieter grob fahrlässig gehandelt hat, das Boot unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln geführt oder zu kriminellen Zwecken missbraucht hat oder falls der Mieter ansonsten die Bedingungen dieses Vertrages in erheblicher Weise verletzt hat, so ist der Mieter dazu verpflichtet, dem Vermieter den Schaden in voller Höhe zu ersetzen.

2.3 Befreiung des Mieters von der Schadenshaftung
Der Mieter ist von der Schadenshaftung befreit, wenn der Vermieter den vollen Ersatz für den Schaden von der Versicherung oder dem Verursacher des Schadens erhält.

3. VERSICHERUNGEN
Das Boot hat eine in Kraft befindliche Bootsversicherung, die eine Haftpflichtversicherung und eine Schadensversicherung umfasst. Die Haftpflichtversicherung beträgt 250 000 euro. Bei der Schadensversicherung finden die Bedingungen der Bootskaskoversicherung Anwendung. Die Versicherung deckt weder Personenschäden noch beschädigte oder verlorengegangene bewegliche Gegenstände. Die Buchung setzt voraus, dass der Kunde eine während der Mietdauer gültigen Reiseversicherung mit Reiserücktrittversicherung geschlossen hat.

4. ZAHLUNG DER MIETE
Die Mietpreise beinhalten das Recht der im Mietvertrag genannten Mannschaft, das Boot und die in der Inventarliste aufgeführten Bootsausrüstungen und Wohnausstattungen zu benutzen, sowie die Bootsversicherung.
a) Nach der Buchung des Bootes erhält der Mieter eine Reservationsbestätigung bzw. Rechnung. Als Anzahlung wird eine Reservationsgebühr in Rechnung gestellt, die 40 % vom Mietpreis beträgt. Die Reservationsgebühr ist innerhalb von 7 Tagen gerechnet ab dem Datum der Reservationsbestätigung zu zahlen. Zahlt der Mieter die Reservationsgebühr innerhalb dieser Frist nicht, so verfällt die Buchung. Der restliche Mietpreis ist 28 Tage vor dem Beginn der Mietzeit zu bezahlen.
b) Als Kaution ist ein der oberen Grenze der Eigenbeteiligung entsprechender Betrag zu leisten. Die Kaution ist vor der Übergabe des Bootes an den Mieter zu zahlen.

5. PFLICHTEN DES VERMIETERS
Der Vermieter hat das Boot dem Mieter in gutem Zustand und den Gesetzen entsprechend zu der vereinbarten Zeit an dem vereinbarten Ort zu übergeben. Außerdem ist der Vermieter dazu verpflichtet, den Mieter in ausreichender Weise in der Führung des Bootes zu unterweisen und ihm die benötigten Instruktionen zu erteilen. Die Übergabe des Bootes und die Unterweisung finden im Rahmen der vereinbarten Mietzeit statt. Falls der Mieter das Boot nicht in der vereinbarten Zeit zu seiner Verfügung gestellt bekommt, kann er eine dem Mangel entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen oder den Vertrag annullieren, falls der Mangel nicht in angemessener Zeit behoben wird.

6. TREIBSTOFF UND WARTUNG DES BOOTES
Der Mieter zahlt den von ihm verbrauchten Treibstoff. Der Vermieter hat dem Mieter mitzuteilen, was für ein Treibstoff zu verwenden ist. Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Gebrauch von ungeeigneten Treibstoffen entstehen. Der Mieter ist während der Mietzeit dazu verpflichtet, die normalen Inspektionen am Boot durchzuführen, zum Beispiel den Stand des Motoröls, der Kühlerflüssigkeit und der Flüssigkeit im Akku sowie den Zustand der Bilge etc. zu überprüfen. Des weiteren ist der Mieter dazu verpflichtet, das Boot während der Mietzeit sauber zu halten und es vor dem Ende der Mietzeit zu reinigen.

7. MASSNAHMEN DES MIETERS BEI FEHLERN, SCHÄDEN UND DIEBSTAHL
a) Der Mieter hat den Vermieter umgehend zu benachrichtigen, falls an dem Boot ein Fehler auftritt oder falls das Boot beschädigt oder gestohlen wird. Ein Diebstahl ist umgehend der Polizei anzuzeigen. Der Vermieter hat hiernach dem Mieter mitzuteilen, welche Maßnahmen aufgrund des Geschehenen zu ergreifen sind.
b) Im Schadensfall hat der Mieter sofort die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die in den Versicherungsbedingungen zur Feststellung des Schadens und zur Verhinderung von weiteren Schäden vorgeschrieben sind. Personenschäden sind der Polizei in jedem Fall anzuzeigen.
c) Falls der Mieter es unterlässt, die oben genannten Mitteilungen und Anzeigen zu machen, ist er dem Vermieter gegenüber für den daraus entstandenen Schaden haftbar.

8. HAFTUNG DES VERMIETERS FÜR EINEN FEHLER AM BOOT
Falls an dem Boot während der Mietzeit ein technischer Defekt oder ein sonstiger Fehler auftritt, der nicht aus mangelnder Sorgfalt des Mieters herrührt, so kann der Mieter die Behebung des Fehlers verlangen. Falls es sich um einen wesentlichen Mangel im Zustand des Bootes handelt und der Vermieter nicht in der Lage ist, in angemessener Zeit ein Ersatzboot bereitzustellen, so kann der Mieter die Annullierung des Vertrags verlangen. Der Mieter hat das Recht, für die Dauer der Reparatur eine Herabsetzung des Mietpreises zu verlangen.

9. RÜCKGABE DES BOOTES
a) Das Boot ist zum Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bei der Rückgabe muss das Boot gereinigt, die Abfalltanks geleert und der Treibstofftank gefüllt sein. Die Rückgabe des Bootes erfolgt im Rahmen der vereinbarten Mietzeit.
b) Falls der Mieter das Boot bereits vor dem Ablauf der vereinbarten Zeit zurückbringt, so berechtigt ihn dies nicht dazu, für die nicht genutzte Zeit eine Vergütung zu verlangen.
c) Falls der Mieter seine in Punkt a) genannten Pflichten vernachlässigt hat, so hat der Vermieter das Recht, sämtliche Kosten, die ihm durch diese Unterlassung entstanden sind, dem Mieter in Rechnung zu stellen.

10. ANNULLIERUNG DES VERTRAGS
a) Der Verleiher hat das Recht, während der Mietzeit den Vertrag zu annullieren, wenn sich herausstellt, dass der Mieter in erheblicher Weise gegen diesen Vertrag verstößt oder wenn der Mieter nach dem Ermessen des Vermieters nicht in der Lage ist, das Boot sachgemäß zu navigieren und zu handhaben. Dem Mieter eventuell entstandene sonstige Kosten werden nicht erstattet.
b) Der Vermieter hat das Recht, diesen Vertrag vor Beginn der Mietzeit zu annullieren, wenn das Boot aus vom Vermieter unabhängigen Gründen höherer Gewalt (force majeure) diesem nicht zur Verfügung steht. Der Mieter hat dabei den Anspruch darauf, die bereits gezahlte Miete in voller Höhe zurückzuerhalten. Dem Mieter eventuell entstandene sonstige Kosten werden nicht erstattet.
c) Der Mieter hat das Recht, die Annullierung dieses Vertrags wegen von ihm unabhängiger höherer Gewalt (force majeure) vor dem Beginn der Mietzeit zu fordern. Wird diese Forderung 28 Tage vor dem Beginn der Mietzeit vorgebracht, so hat der Mieter einen Anspruch darauf, die von ihm bereits gezahlte Miete abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurückzuerhalten. Falls die Stornierung der Buchung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, wird die bereits gezahlte Miete nicht zurückgezahlt. Dem Mieter eventuell entstandene sonstige Kosten werden nicht erstattet.
d) Falls der Mieter die Annullierung des Vertrags aus anderen Gründen als aus den unter Punkt c) genannten fordert, so hat er keinen Anspruch darauf, die bereits gezahlte Miete zurückzuerhalten. Falls sich ein Ersatzkunde findet, so ist dem Vermieter als Entschädigung für seine Kosten eine als angemessen zu betrachtende Stornierungsgebühr zu zahlen. Dem Mieter eventuell entstandene sonstige Kosten werden nicht erstattet.

11. VERLASSEN DES NAVIGATIONSGEBIETES
Es ist verboten, das Boot außerhalb des vereinbarten Navigationsgebietes zu bringen.

12. RAUCHEN AN BORD
Das Rauchen ist in den Innenräumen des Bootes nicht gestattet.

13. HAUSTIERE
Es ist verboten, Haustiere an Bord zu bringen, sofern bei der Reservierung des Bootes nichts anderes vereinbart wurde.

14. STREITIGKEITEN BETREFFEND DEN VERTRAG
Falls eventuelle Streitigkeiten nicht in Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden können und es sich bei dem Mieter um eine Privatperson handelt, so kann diese die Sache vor den Verbraucherschutzausschuss bringen. Falls der Streit zur Entscheidung vor ein Gebricht gebracht wird, ist die Klage bei dem Gericht erster Instanz am Wohnort des Mieters zu erheben, sofern nicht der Mieter die Klage vor einem allgemeinen Gericht erster Instanz des Vermieters erheben will. Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, dann ist die Klage in allen Fällen bei dem Gericht erster Instanz am Wohnort des Vermieters zu erheben.
 
 
 
 
 
 
 
Saimaan Solmu Oy
Kupolantie 30
FI-57310 Savonlinna
Tel: +358 400 976 227
Fax: +358 45 199 0231
finnboating@saimaansolmu.fi IdNr: FI11100250
           
BustransportBustransport